Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft hat in seiner heutigen (09.06.) Sitzung die Verwaltung damit beauftragt, für die Bildungsgänge des Ruhr-Kollegs ein Überleitungskonzept an andere Weiterbildungskollegs zu erarbeiten. Hintergrund sind die stark zurückgegangenen Studierendenzahlen. Eine Überführung soll bis zum 1. August 2022 erfolgen.
Die Studierendenzahlen der Weiterbildungskollegs gehen seit Jahren zurück, weshalb der Schulausschuss bereits im November 2018 die Verwaltung damit beauftragt hat, ihre Perspektiven ergebnisoffen zu prüfen. Die Verwaltung kam im März 2019 zu dem Ergebnis, den Fortbestand des Ruhr-Kollegs zunächst weiterhin zu sichern, um der Schule die Möglichkeit zu geben, dass die Studierendenzahlen sich wieder hinreichend stabilisieren.
Eine erneute Analyse der Studierendenzahlen zwingt den Schulträger nun allerdings dazu, schulorganisatorische Maßnahmen für das Ruhr-Kolleg einzuleiten, da diese unter die erforderliche Mindestzahl zur Aufrechterhaltung eines Weiterbildungskollegs von 240 Studierenden gefallen sind. Die Bezirksregierung Düsseldorf teilte Anfang des Jahres 2021 aktualisierte Schülerzahlen mit, wonach die Studierendenzahlen des Ruhr-Kollegs aktuell bei 172 liegen.
Aufgrund der geringen Zahlen kann den Studierenden nur ein minimales Kursangebot geboten werden, das zwar die Anforderungen an die Abiturvorbereitung erfüllt, den Studierenden aber kaum Wahlmöglichkeiten anbietet. Dazu kommen kleine Kursstärken, die zwar ein intensives Lernen ermöglichen, gleichzeitig aber viele Lehrerstellen binden, was zu Problemen bei der Lehrerversorgung führt.
Aus diesen Gründen hat die Verwaltung gemeinsam mit der Bezirksregierung Düsseldorf im ersten Quartal 2021 bereits geprüft, wie eine Perspektive aussehen kann.
Zum Prozess
Folgende Institutionen stehen den Studierenden des Ruhr-Kollegs je nach gewünschtem Abschluss und Leistungsniveau zur Auswahl: das Nikolaus-Groß-Abendgymnasium (in Trägerschaft des Bistums Essen), die Abendrealschule Essen und die Volkshochschule Essen. In den umliegenden Städten gibt es zudem weitere Weiterbildungseinrichtungen, die je nach Wohnort der Studierenden in Frage kommen könnten.
Mit dem Bistum Essen, dem Nikolaus-Groß-Abendgymnasium und der Abendrealschule Eiberg wurden bereits erste Abstimmungsgespräche geführt. Alle Beteiligten können sich eine Überführung der Bildungsgänge des Ruhr-Kollegs an diese beiden Schulen vorstellen.
Eine Zuordnung muss schülerscharf und einzelfallbezogen erfolgen, die Sicherung der Bildungsgänge und eine Perspektive für Studierende und Lehrkräfte hat in diesem Kontext oberste Priorität. Erste Abstimmungsgespräche mit dem Lehrerpersonalrat haben ebenfalls bereits stattgefunden. Ziel ist der Erhalt der Kolleg-Schiene in Essen. Die damit verbundenen Kosten für den Schulträger Stadt Essen sind noch zu ermitteln und zu verhandeln.
Noch vor den Sommerferien sollen Beratungsgespräche mit den betroffenen Studierenden und den Lehrkräften erfolgen. Es ist beabsichtigt, dass die Semester 4 bis 6 ihren Abschluss bis zum 31. Juli 2022 noch am Ruhr-Kolleg machen können und die Semester 1 bis 3 sowie die Vorkurse je nach Profil zum 1. Februar 2022 auf das Nikolaus-Groß-Abendgymnasium oder die Abendrealschule Eiberg übergehen. Damit wäre das Ruhr-Kolleg zum 1. August 2022 aufgelöst, die Bildungsgänge bleiben aber erhalten.
Die konkrete Ausgestaltung dieses Prozesses muss nun mit allen Beteiligten kurzfristig erfolgen. Für die betroffenen Studierenden und Lehrkräfte werden Beratungsgespräche im Zeitraum 15. bis 18. Juni durchgeführt. Ein Überleitungskonzept dafür soll im Herbst 2021 den politischen Gremien vorgelegt werden.
Zum Hintergrund
Das Ruhr-Kolleg in Essen-Huttrop ist eine Tagesschule des zweiten Bildungsweges, an der Erwachsene mit Berufserfahrung das Abitur, die Fachhochschulreife und weitere Schulabschlüsse erlangen können. Dieses Nachholen schulischer Abschlüsse hat eine fast 100-jährige Tradition und auch heute noch ist der zweite Bildungsweg ein wichtiger Baustein der Essener Bildungslandschaft.
Immer mehr Menschen erlangen jedoch mittlerweile über den ersten Bildungsweg einen höheren Schulabschluss. Zwischenzeitlich sind auch Gründe für das Nachholen eines höheren Schulabschlusses weggefallen, beispielsweise ist unter bestimmten Voraussetzungen die Aufnahme eines Studiums auch ohne Abitur möglich.
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